Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95% des Pflegesatzes bei stationären Hospizen für Erwachsene. Die Kosten für einen Hospizaufenthalt werden also überwiegend von der Kranken- und Pflegekasse getragen. Die offenen fünf Prozent der Hospizkosten müssen Hospizträger selber aufbringen.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Hier finden Sie den Antrag auf vollstationäre Hospizpflege in Herrnhut
Auch in den Kliniken und den meisten Arztpraxen liegt entsprechender Antrag vor. Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin wird Sie hierzu informieren und mit Ihnen gemeinsam den Antrag ausfüllen.
Im nächsten Schritt wird der vollständig ausgefüllte Antrag von Ihrem behandelnden Arzt/ Ihrer behandelnden Ärztin zum einen an das stationäre Hospiz und zum anderen an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.
Wer entscheidet, ob ich in das Hospiz darf?
Sobald der Antrag auf vollstationäre Hospizpflege bei der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse vorliegt, wird dieser bearbeitet und es entscheidet sich, ob Hospizleistungen bewilligt werden. Bei Bewilligung wird Ihnen zeitnah mitgeteilt, wann eine Aufnahme im Hospiz möglich ist.
Wie lange darf ich im Hospiz bleiben?
In der Regel bewilligen die Kranken- und Pflegekassen eine Aufenthaltsdauer von zunächst 4 Wochen. Bei Ablauf beantragt die Hospizleitung eine Verlängerung bei dem jeweiligen Kostenträger. Verlängerungsantrage können wiederholt gestellt werden.
Darf ich während des Hospizaufenthaltes zwischendurch auch mal nach Hause?
Lässt es Ihre gesundheitliche Verfassung zu und fühlen Sie (und Ihre Angehörigen) sich stabil genug, können nach Absprache Aufenthalte zu Hause ermöglicht werden.
Darf ich mein Haustier mit in das Hospiz nehmen?
Sollen Haustiere mit in das Hospiz einziehen, bedarf es der vorherigen Zustimmung durch die Hospizleitung. Demgegenüber spricht in der Regel nichts dagegen, wenn Haustiere zu Besuch mitgebracht werden.
Wann wird ein Krankenhausaufhalt notwendig?
In der Regel sind keine Krankenhausaufenthalte notwendig, da die erforderliche medizinische und pflegerische Versorgung vom palliativmedizinisch geschulten Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit der Ärztin / des Arztes gewährleistet werden kann.
Wann darf der Besuch kommen und wie lange darf er bleiben?
Besuche sind zu jeder Zeit möglich. Sie selbst entscheiden, wann und für welchen Zeitraum Sie Besuche empfangen möchten. Wenn es gewünscht ist, wird im Bewohnerzimmer ein Gästebett für Übernachtungen bereitgestellt. Auch zu den Mahlzeiten sind Ihre Gäste herzlich willkommen.
Wie sieht die Verpflegung aus?
Den Bewohnern / Bewohnerinnen werden folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten angeboten:
- Frühstück – Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner/innen werden hierbei berücksichtigt
- Mittagessen, bestehend aus einem täglich wechselnden Speiseangebot (Wahlmöglichkeit zwischen 2 Menüs)
- Kaffee und Kuchen
- Abendessen – Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner/innen werden hierbei berücksichtigt
Sowie nichtalkoholische Getränke, wie Mineralwasser, Säfte, verschiedene Sorten Tee, Kaffee, entkoffeinierter Kaffee, Kakao, etc.
Wann kann ich mit einem Arzt sprechen?
Einmal wöchentlich gibt es einen festen Termin, an dem durch eine Palliativmedizinerin die Visite durchgeführt wird. Außerhalb des Termins besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, einen Gesprächstermin mit einem Arzt/einer Ärztin zu vereinbaren.
Wie groß sind die Zimmer?
Das Hospiz verfügt über 12 Einzelzimmer (jeweils mit Dusche und WC), wovon 8 Zimmer eine Größe von etwa 20m2 haben, während 4 Zimmer etwas kleiner gehalten sind.
Jedes Zimmer ist u.a. mit folgenden Einrichtungsgegenständen ausgestattet:
- Ein Pflegebett und Nachttisch mit Stehlampe
- Kleiderschrank
- Garderobe
- Sideboard
- Tisch, Stühle
- Fernsehgerät
- Auf Wunsch Radio und Telefon
- Des Weiteren ist es gestattet, eigene Einrichtungsgegenstände mitzubringen.
Darüber hinaus können folgende Gemeinschaftsräume genutzt werden: Wohnzimmer, Wohnküche, Raum der Stille, Garten sowie Seminarraum.